@ugenblicke 18: Unser Recht auf Selbstsicherheit

Viele von uns vernachlässigen ihre Interessen und machen sich selber mehr Arbeit und Stress als nötig, indem sie zu Bitten, Forderungen und Anfragen „ja“ sagen, ohne es zu meinen. Die Gründe für diese falschen Zusagen sind

  • Sorgen, unfreundlich zu wirken und
  • in der Folge weniger gemocht zu werden
  • Schuldgefühle, weil
    • „man nicht einfach nein sagen darf“
    • „man einen triftigen Grund braucht, um etwas nicht zu tun“
    • „man sonst ein mieser Egoist ist“ usw. usf.

Diese Sorgen und Schuldgefühle sind meist Ergebnis unserer Erziehung, die uns mit Überzeugungen und Glaubenssätzen ausgestattet hat, die wir meist später einfach leben, ohne sie je zu hinterfragen. 

Sobald wir uns bewusst mit diesen Erziehungsergebnissen auseinandersetzen, kommen wir darauf, dass Jeder Mensch (also auch wir) mit bestimmten Grundrechten auf Selbstsicherheit ausgestattet ist, die weder illegal noch verwerflich sind: Das wollen uns nur immer wieder Menschen in unserer Umgebung weismachen, die uns in ihrem eigenen Interesse manipulieren wollen, damit wir unsere Bedürfnisse hinter ihren zurückstellen. 

Wenn wir uns oft ausgenutzt, überfordert und übervorteilt fühlen, ist das ein relativ sicheres Zeichen dafür, dass wir von diesen Grundrechten offenbar zu wenig Gebrauch machen. Deshalb sind sie hier noch einmal zusammengestellt – was NICHT bedeutet, dass wir immerzu von ihnen Gebrauch machen MÜSSEN: 

 

  1. Recht auf Selbstsicherheit: Jeder Mensch hat – als einzige*r! – das Recht, die eigenen Verhaltensweisen sowie eigene Gedanken und Gefühle zu beurteilen und die Verantwortung für ihre Entstehung und ihre Folgen zu übernehmen.

Das bedeutet soviel wie: Nur ich bin mein*e Richter*in. Niemand anderem steht es zu, meine Person zu bewerten, zu kritisieren oder zu verurteilen.  Wenn es trotzdem passiert, heißt das nicht automatisch, dass ich mich darum kümmern und mein Verhalten danach richten muss.

 

  1. Recht auf Selbstsicherheit: Jeder Mensch hat das Recht, KEINE Gründe oder Entschuldigungen zur Rechtfertigung ihres/seines Verhaltens vorzubringen.

Kennen Sie solche Situationen wie: Ein*e Freund*in ruft Sie an und sagt „ich hab’s gestern schon mal probiert, aber Du warst nicht da“ – objektiv ein Bericht, eine Feststellung, keine Frage. 

Trotzdem reagieren wir prompt mit mehr oder minder ausführlichen Erklärungen und Entschuldigungen, weshalb wir nicht da waren, wo wir uns aufgehalten haben usw. usf. Eine selbstsichere Reaktion an dieser Stelle könnte heißen „stimmt!“ – wir brauchen uns nicht zu rechtfertigen, auch wenn andere uns oft gern glauben machen wollen, wir seien ihnen Rechenschaft schuldig.

 

  1. Recht auf Selbstsicherheit: Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung zu ändern.

Menschen sind lebendige, lernfähige Organismen, deren Einstellungen und Meinungen sich durch neue Erfahrungen und Informationen verändern – glücklicherweise, denn sonst würden auch die übelsten Vorurteile ewig unabänderlich weiter bestehen …

Sicher ist es flapsig, zu sagen „was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern“, aber inhaltlich geht es genau darum: Weil ich gestern gesagt habe „das finde ich gut“ oder „das werde ich so tun“, muss ich das heute nicht mehr genauso sehen – auch wenn andere mich dann als sprunghaft, launisch oder wankelmütig bezeichnen mögen (was einen weiteren Manipulationsversuch darstellt – siehe Recht 1).

 

  1. Recht auf Selbstsicherheit: Jeder Mensch hat das Recht, Fehler zu begehen und die Verantwortung dafür zu übernehmen.

In vielen Menschen ist die Angst vor Fehlern so groß, dass sie manche Entscheidung und Handlung vermeiden, weil sie falsch sein könnte. 

Fakt ist, dass Jeder Mensch  Fehler macht – je mehr er tut, desto größer ist wahrscheinlich auch die absolute Fehleranzahl, auch wenn der Prozentsatz gleich bleibt.

Einzig die Teile unserer Umgebung, die uns manipulieren und klein machen oder halten wollen, tun so, als seien Fehler eine Todsünde, die um jeden Preis zu vermeiden und zu vertuschen ist, wenn doch mal einer aufgetreten ist (womit wir im Extremfall auch noch erpressbar werden). 

 

  1. Recht auf Selbstsicherheit: Jeder Mensch hat das Recht, zu sagen „ich weiß nicht“.

Menschen, die etwas von uns wollen, tun häufig so, als müssten wir auf alle Fragen eine Antwort wissen – stimmt aber nicht! 

Darüber hinaus gibt es kein Gesetz, dass wir auf jede Äußerung etwas erwidern oder jede Frage beantworten müssen. Leider wird uns diese Tatsache häufig erst dann bewusst, wenn wir mit extrem indiskreten Fragen oder Äußerungen konfrontiert werden. Dabei haben wir in Wirklichkeit das Recht, bei JEDEM Kommentar einer anderen Person neu zu entscheiden, ob wir dazu etwas sagen wollen und was.

 

  1. Recht auf Selbstsicherheit: Jeder Mensch hat das Recht, unlogische Entscheidungen zu treffen.

In dem Moment, wo eine andere Person unsere Entscheidung als unlogisch abtut und entwertet, tut sie so, als ob sie den einzig gültigen Maßstab besitze. Das stimmt sogar, aber nur für ihr eigenes Verhalten! 

Es ist ähnlich wie mit ungebetenen Ratschlägen: Auch die sind Schläge, weil sie die ratgebende Person über das Gegenüber stellen und dieses damit unwillkürlich klein und schwach machen – auch wenn das sicher nicht immer beabsichtigt ist.

 

  1. Recht auf Selbstsicherheit: Jeder Mensch hat das Recht, zu sagen „das verstehe ich nicht“.

Dieses Recht richtet sich gegen die verbreitete Annahme, Menschen müssten Gedanken lesen und Gefühle und Bedürfnisse erraten können, um diesen „Titel“ zu verdienen und mit anderen in Harmonie leben zu können. 

Eine solche Erwartung an uns zu richten, ist eine subtile Form der Manipulation. Dagegen können wir uns jederzeit wehren, indem wir sagen, dass wir das nicht verstanden haben – und das Gegenüber bitten, klar zu sagen, was sie oder er von uns erwartet.

 

8. Recht auf Selbstsicherheit: Jeder Mensch hat das Recht, zu sagen, „das ist mir gleichgültig“.

Zu guter Letzt sind wir in keiner Weise verpflichtet, auf jede Kritik von außen eine Verhaltensänderung bei uns einzuleiten. 

Statt dessen prüfen wir in jedem Einzelfall neu, ob …

… uns das Gegenüber wichtig genug ist,  

… wir uns in der kritischen Rückmeldung wieder erkennen und ob 

… wir uns daraufhin ändern wollen und 

… wenn ja, inwiefern.

Wenn im Extremfall ein Mensch, den wir nicht kennen und vermutlich nie wieder sehen werden, uns verkündet, dass er uns unmöglich findet, haben wir ein wunderbares Übungsfeld, um zu erwidern „das ist mir gleichgültig“.

Und jetzt wieder die spannende Frage: Bei welchem Recht auf Selbstsicherheit sehen Sie für sich noch Veränderungsbedarf:

 

Recht 1: Ihr*e eigene*r Richter*in sein

Anmerkung:

Recht 2: Sich nicht rechtfertigen

Anmerkung:

Recht 3: Meinungsänderung

Anmerkung:

Recht 4: Fehler machen

Anmerkung:

Recht 5: Sagen „ich weiß nicht“

Anmerkung:

Recht 6: Unlogische Entscheidungen treffen

Anmerkung:

Recht 7: Sagen „das verstehe ich nicht“

Anmerkung:

Recht 8: Sagen „das ist mir gleichgültig“

Anmerkung:

Wenn dieser Themenbereich Sie weiter interessiert, lesen Sie gern das Buch, an das dieser Text angelehnt ist: „Sage Nein ohne Skrupel“ von Manuel J. Smith.

Und jetzt: Viel Spaß & Erfolg bei der Umsetzung – wenn nicht jetzt, wann dann?

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